Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, eingereicht am 22. Juli 1998 bei der Handelskammer West-Brabant unter der Nummer 3831.
Artikel 1 Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und (einen Teil) aller Vereinbarungen sowie für vollständige oder teilweise Lieferansprüche, es sei denn, Verkäufer und Käufer haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Ein allgemeiner Hinweis des Käufers auf seine Bedingungen wird von uns nicht akzeptiert und berührt nicht die ausschließliche Geltung dieser Bedingungen.
Artikel 2 Angebote und Angebote
Alle Angebote und Angebote sowie Angaben in Preislisten und Prospekten sind freibleibend, sofern der Verkäufer dem Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben hat.
Artikel 3 Vereinbarungen
Kaufverträge werden nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder des Verkäufers abgeschlossen, die der Aufforderung zur Lieferung des Käufers ganz oder teilweise entspricht; Im Falle einer Aufforderung zur Lieferung in verschiedenen Teilen gilt der gesamte Vertrag als realisiert, wenn der erste Teilabschnitt cq. Teillieferung.
Artikel 4 Preise
Liegen nach dem Datum eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung die Preise für Materialien und Rohstoffe oder Löhne, Gehälter, Sozial- oder Regierungsgebühren, Fracht, Wechselkurse, Versicherungsprämien, Ein- und Ausfuhrzölle oder andere kostenbestimmende Faktoren im Inland vor Bei einer Änderung im Ausland oder wenn die Änderungen dem Verkäufer vorab bekannt werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ändern.
Artikel 5 Lieferung
Absatz 1 Tasco strebt eine Lieferfrist von maximal 5 (fünf) Werktagen an, wenn die bestellte Ware vorrätig ist. Es können jedoch keine Rechte daraus abgeleitet werden; Es kann sein, dass diese Lieferfrist aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht realisierbar ist.
Absatz 2 Ist eine bestimmte Lieferzeit vereinbart, so verpflichtet sich der Verkäufer, diese Lieferzeit nach billigem Ermessen zu realisieren. Der Verkäufer gibt diesbezüglich keine Garantie. Eine Überschreitung der Lieferzeit – aus welchen Gründen auch immer – gibt dem Käufer niemals das Recht auf Schadensersatz oder vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags.
Absatz 3 Der Versand der Ware erfolgt immer, auch wenn die Lieferung von Franche vereinbart wurde, auf Kosten und Gefahr des Käufers, auch wenn der Beförderer dies auf Frachtscheinen, Transportadressen usw. verlangt, verhindert die Klausel jeden Transportschaden auf Kosten und Gefahr. der Absender, dh der Verkäufer, aus einem anderen Grund auf dem Frachtbrief vermerkt ist; Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen des Frachtführers frei.
Absatz 4 Wenn der Lieferant, von dem der Verkäufer die zu liefernde Ware aus irgendeinem Grund kauft, die Lieferung ganz oder teilweise nicht oder nicht mehr liefert. Ist die Lieferung nicht gut oder unzureichend, so gilt dies für den Käufer in seiner Beziehung zum Verkäufer als höhere Gewalt und der Verkäufer nicht oder nicht. unzureichend oder. nicht zeitgemäß, cq. falsche Lieferung an den Käufer, die dem Käufer nicht für daraus entstehende Schäden haftet. Bei Streik, Brand, Verlust von Waren während des Transports, Wasserschäden, Regierungsmaßnahmen, Verspätung oder Transport, Exportverbot, Krieg, Mobilmachung, Transport-, Export- oder Importbeschränkungen sowie allen anderen Umständen, die die Vereinbarung erfüllen oder nicht erfüllen. Der Verkäufer ist vorübergehend berechtigt, die Lieferzeit entweder um die Dauer des Hindernisses zu verlängern oder den Kauf abzubrechen, sofern er von dem Hindernis betroffen ist.
Absatz 5 Auf schriftliches Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, sich innerhalb von 8 Tagen hinsichtlich seiner Wahl zu erklären. Wenn die Behinderung nicht länger als einen Monat dauert, ist der Verkäufer nicht zum Rücktritt berechtigt. Der Verkäufer haftet niemals für das vollständige oder teilweise Fehlen einer Lieferung, sofern er dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat, nachdem er die oben genannte Mahnung erhalten hat.
Absatz 6 Wird die Verpackung nach Absprache zwischen Verkäufer und Käufer in Rechnung gestellt, muss sie gleichzeitig mit der Zahlung des Hauptbetrags gemäß Artikel 8 bezahlt werden. Die Rückerstattung dessen, was für die Verpackung gemäß diesem Artikel bezahlt wurde, erfolgt nur frachtfrei und unbeschädigt innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Lieferung beim Verkäufer. Die Beurteilung, ob die Verpackung unbeschädigt zurückgegeben wurde, liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers.
Absatz 7 Die Art der Verpackung bestimmt sich, wenn der Käufer keine weiteren Anweisungen an den Verkäufer gibt, als guter Familienvater, ohne hierfür haftbar zu sein und ohne die Verpackung zurücknehmen zu müssen.
Arikel 6 Rekalmes
Reklamationen bezüglich der gelieferten Ware müssen dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Das Recht auf Reklamation erlischt, wenn die Ware ganz oder teilweise in Gebrauch genommen wird. Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zahlungseinstellung oder Schadensersatzforderung. Für die Zwecke dieser Bestimmung gilt jede Teillieferung als separate Lieferung. Rücksendungen müssen frei Haus bezahlt werden und werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.
Artikel 7 Haftung
Der Verkäufer haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich Handelsverluste, Schäden an Waren oder Personen, die durch die gelieferte Ware oder durch bereitgestellte Ratschläge oder Erklärungen verursacht wurden, oder für Schäden, die durch fehlerhafte gelieferte Ware oder falsche Zusammensetzung der gelieferten Ware verursacht wurden im weitesten Sinne des Wortes. Unbeschadet des Vorstehenden ist die Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung von Schadensersatz aus irgendeinem Grund jederzeit auf den Höchstwert des Rechnungswerts der gelieferten Ware beschränkt.
Artikel 8 Zahlung
Absatz 1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Liefertermin ohne Abzug oder Aufrechnung geleistet werden. Die 30-Tage-Frist kann um 8 Tage verlängert werden.
Absatz 2 Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer vom Fälligkeitstag bis zum Tag der Zahlung des fälligen Betrages einen der gesetzlichen Regelung entsprechenden Betrag für den offenstehenden Betrag zu verzinsen. Alle Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtshilfe, die durch oder im Zusammenhang mit verspäteter Zahlung entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
Absatz 3 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung anderer Waren auszusetzen. eine mit dem Käufer oder Teilen davon geschlossene Vereinbarung ohne Aufforderung oder gerichtliche Intervention zu stornieren und den Käufer in voller Höhe zu entschädigen.
Absatz 4 Wenn der Verkäufer vor oder während der Durchführung eines Vertrages einen Verdacht hat oder Anweisungen erhält, dass der Käufer in geringerem Umfang kreditwürdig sein kann, ist der Verkäufer berechtigt, nicht zu liefern oder weiter zu liefern. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, die Ware (auch wenn der Einkauf zu anderen Bedingungen erfolgt) an Nachnahme zu senden oder Vorauszahlung zu verlangen.
Artikel 9 Eigentumsvorbehalt
Absatz 1 Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten – und für den Fall, dass sie auf dem laufenden Konto geliefert werden, bis zum Zeitpunkt der Liquidation des möglicherweise steuerpflichtigen Käufers Gleichgewicht – sind im Besitz.
Absatz 2 Der Käufer ist zu Gunsten der vorgenannten vollständigen Zahlung oder. Die Liquidation ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder an ihr Eigentum zu übertragen, es sei denn, dies erfolgt nach Maßgabe der Erbringung ihrer Geschäfte oder der üblichen Bestimmung der Ware. Im Falle eines Verstoßes ist der Kaufpreis, unabhängig von den Zahlungsbedingungen, sofort und vollständig fällig und zahlbar.
Darüber hinaus hat der Verkäufer in diesem Fall das Recht, alle Waren ohne Genehmigung des Käufers oder des Gerichts selbst an dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen.
Der Käufer muss verhindern, dass Waren vom Verkäufer durch Pfändung beschlagnahmt werden. Sollte dies dennoch der Fall sein, muss der Käufer den Verkäufer unverzüglich informieren.
Absatz 3 Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen ist der Verkäufer berechtigt (nach Aufladung mindestens 7 Tage), ohne den Kaufvertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, ohne dass der Käufer die volle Entschädigung verlangt erfüllt nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig seine Verpflichtungen aus einer Vereinbarung mit dem Verkäufer. Dies gilt auch, wenn der Käufer für Insolvenz erklärt wird oder c. Ist seine Insolvenz beantragt worden oder beantragt er eine Aussetzung der Zahlung oder seine Insolvenz oder entscheidet er sich zur (Teil-) Schließung oder Liquidation seines Unternehmens, und wird dem Käufer eine Vollstreckungsanordnung auferlegt, gilt der Käufer als rechtmäßig in Verzug zu sein und der Verkäufer hat das Recht, ohne Mahnung und ohne gerichtliche Intervention, nach seiner Wahl zu entscheiden: – die Erfüllung einer, mehrerer oder aller Verpflichtungen seinerseits gegenüber dem Käufer, aus welchem Grund auch immer, auszusetzen, als jedoch – obwohl für jede Leistung eine andere Verpflichtung vereinbart wurde, eine Barzahlung zu verlangen, oder – die Vereinbarung (en) ganz oder teilweise aufzulösen. gekündigt wird, ohne dass der Verkäufer zur Zahlung einer Entschädigung, Garantie oder anderweitig verpflichtet ist, und unbeschadet eines weiteren Rechts oder Rechts auf volle Entschädigung.
Absatz 4 Alle anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für die Rechtshilfe, die durch oder im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug des Käufers entstehen, sind von ihm zu tragen.
Artikel 10 Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Benennung einer Vereinbarung ergeben können, für die die vorliegenden Bedingungen ganz oder teilweise gelten oder im Zusammenhang mit weiteren Vereinbarungen, die sich aus einer solchen Vereinbarung ergeben, werden nur vom zuständigen Gericht des Ortes entschieden. der Niederlassung des Verkäufers, sofern der Käufer und der Verkäufer nicht damit einverstanden sind, die Streitigkeit einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, und zwar gemäß den Bestimmungen des Schlichtungsverfahrens und der Schiedsgerichtsbarkeit der internationalen Handelskammer durch einen oder mehrere gemäß diesen Bestimmungen ernannte Schiedsrichter.